Archiv für März 2011

Bekanntmachung des FBWE mit Videoclips

FBWE_MONATS-SPIEGEL_LOGOZur Bekanntmachung des FBWE existiert neben anderen Angeboten seit Anfang September 2010 ein Youtube-Kanal (http://www.youtube.com/user/2010fbwe). Alle Mitglieder und Freunde des FBWE e.V. sind eingeladen, den Link auf diesen Kanal weiter zu geben.

Zur weiteren Bekanntmachung durch Weiterleitung von Links auf FBWE-Videos hier eine Auswahl von weiterhin aktuellen Videoclips:

 

Das verflixte Arbeitsplatzargument

Von Aeneas Weckenmann

Man nehme einen handelsüblichen Braunkohlelobbyisten und setze ihn in eine Talk-Show. Spricht man ihn auf die Verbindung von Arbeitsplätzen mit der Braunkohle an, wird er wahrscheinlich darauf hinweisen, wie durch Kraftwerksstandorte Arbeitsplätze gesichert und durch den günstigen Strom Industrie gehalten und gelockt und damit Arbeitsplätze geschaffen werden, die durch die Strompreis belastende EEG-Umlage vernichtet werden würden. Man nehme nun einen ebenso handelsüblichen Erneuerbare-Energien-Lobbyisten und setze ihn daneben. Er wird wahrscheinlich darauf hinweisen, wie viele Arbeitsplätze das Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen hat und wie viele Arbeitsplätze durch die Ausbau der Braunkohlekraftwerke zerstört oder nicht neu geschaffen werden. Irgendwie paradox. Aber mit solchen Argumentationen werden viele Subventionen und Gesetze gerechtfertigt. An weiteren Beispielen mangelt es nicht, man denke nur an die Steinkohlesubventionen, an die Holzmann-Rettung, an Nokia in Bochum oder aber auch an die Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen.

Haben diese Maßnahmen überhaupt eine positive oder gar negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt? Die Antwort auf diese Frage will ich im Folgenden etwas genauer betrachten.

Beginnen wir mit grundlegendem und fragen uns: Wie entsteht ein Arbeitsplatz?

Jemand kann etwas und möchte damit Geld verdienen. Er bietet seine Arbeitskraft an. Jemand anderes kann sie benötigen, es werden ein Preis (also Lohn, Entgelt, etc.) und eine Beschäftigungsdauer ausgehandelt und der Arbeitsvertrag kann unterschrieben werden. Je nach Not des Arbeitskraftanbieters oder des Arbeitskraftnachfragers kann der Preis sehr niedrig (z. B. Industriemetzger im Osten der BRD, Friseure) oder auch sehr hoch (z. B. SAP-Spezialisten) ausfallen – Alles eine Sache von Angebot und Nachfrage.

Nach dieser Logik müsste eigentlich jeder, der arbeiten will (oder muss) eine Beschäftigung bekommen, wenn er seine Arbeitskraft nur zu einem entsprechenden Preis anbietet. Wieso haben wir dann aber noch Arbeitslosigkeit?

Arbeit wird nur dann benötigt, wenn damit etwas erwirtschaftet wird, das dem Lebenserhalt dient. Das kann auch im Falle der Langeweile nötig sein, ich konzentriere mich hier aber auf den rein materiellen Lebenserhalt. Arbeitslosigkeit wird im Folgenden nicht nach der Definition des Bundesarbeitsministeriums betrachtet, sondern als tatsächliche Abwesenheit von Arbeit.

  1. Schutzbefohlene, Auszubildende und Studenten haben in der Regel Nichterwerbseinkommen durch Eltern, über Vergütungen durch die ausbildenden Unternehmen und/oder Bafög.
  2. Liegen Ersparnisse vor, egal ob Erbschaften, erarbeitete Vermögen, Schenkungen oder Rentenansprüche, fällt der Bedarf der Erwerbsarbeit weg. Es kann ihr aber dennoch nachgegangen werden. Arbeitspreise können in diesem Fall sogar bei null liegen, wie es z. B. bei der ehrenamtlichen Tätigkeit vorkommt.
  3. Gibt es Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die dann wahrgenommen werden können, wenn der Arbeitspreis und/oder Arbeitsbedingungen bestimmte Mindeststandards unterschreiten, ist es in der Regel so, dass die Arbeitslosigkeit bevorzugt wird.
  4. Werden bestimmte Arbeiten mit einheitlich geregelten Verträgen (z. B. durch Gewerkschaften festgelegt) vergütet, kann es sein, dass der dort festgelegte Arbeitspreis über dem Markträumungspreis (also dem Preis, bei welchem jeder Arbeitnehmer entsprechend seiner Qualifikation einen Arbeitsplatz findet) liegt. Ist das der Fall, kann ein Teil der potenziellen Arbeitnehmer nicht in das geeignete Unternehmen eintreten, weil der Grenznutzen (also die Differenz zwischen Arbeitspreis und dem Preis des entstehenden Produktes, sie streicht das Unternehmen zum Ziele der Gewinnmaximierung und der Verwaltung ein) jedes zusätzlichen Arbeitsplatzes null oder negativ ist. In diesem Fall ist eine Beschäftigung nur unterhalb des von der Gewerkschaft festgelegten Arbeitspreises möglich.
  5. Ist ein Beschäftigungsverhältnis zu Ende und der Arbeitnehmer befindet sich auf der Suche, entstehen kurzzeitige arbeitslose Phasen.
  6. In Einzelfälle kann es sein, dass sich ein Arbeitnehmer durch ein Fehlverhalten (vorbestraft, etc.) sich so stark für den Arbeitsmarkt disqualifiziert hat, dass er auch zu einem Preis von null nicht eingestellt wird.

All diese Faktoren produzieren Arbeitslosigkeit. Diese ist im Falle von Punkt 1, 2 und 5 kein Problem, in den anderen Fällen gibt es allerdings Verbesserungsbedarf.

Kann man nun mittels Subventionen und Fördergesetzen, die die Industriestruktur zu verändern beabsichtigen, nun positive – oder aber auch negative Entwicklungen bei der Arbeitslosigkeit provozieren?

Nein. Jedes Mal, wenn irgendwo Geld für einen neuen Arbeitsplatz ausgegeben wird, fehlt genau diese Menge Geld, um an anderer Stelle einen Arbeitsplatz zu erhalten. Spart man nun an den Stromgestehungskosten des Kraftwerksparks, indem man die Umstellung auf Erneuerbare Energien verlangsamt und, so mal angenommen, bleiben die Marktpreise für Strom niedriger, als mit dem verstärkten Ausbau, so haben zwar Unternehmen durch die niedrig bleibenden Energiekosten einen nicht so hohen Einsparbedarf an anderer Stelle, geschaffen wird dadurch aber kein einziger anderer Arbeitsplatz, sie bleiben lediglich erhalten. Ebenso wird ein verstärkter Ausbau der Erneuerbaren Energien zwar eine Menge Arbeitsplätze in der entsprechenden Branche schaffen, schließlich werden enorme Geld- und damit Vergütungsströme in sie gelenkt, genau dieselbe Menge an Geld fehlt aber dann in anderen Bereichen und wird dort zwangsläufig Arbeitsplätze in derselben Menge vernichten.

Es bleibt also ein Nullsummenspiel.

Im Grunde haben die Maßnahmen keine Auswirkungen. Man kann vielleicht Punkt 5 als negative Auswirkung in Betracht ziehen, wenn durch eine ständig wechselnde Gesetzgebung unnötige viele Transformationsprozesse provoziert werden. Ausbildungsketten bilden sich also entsprechend der subventionierten Industrie und müssen später wieder abgebaut werden. Die Ergebnisse sind eine Vielzahl eventuell falsch qualifizierter Arbeitnehmer, die sich nun mühsam neu ausbilden lassen müssen, da sie sich ansonsten mit stark sinkenden Vergütungen konfrontiert sehen müssen.

Nicht einmal das viel diskutierte Ausland kann Arbeitsplätze vernichten. Was der Gang von Unternehmen in das Ausland allerdings bewirken kann, ist, dass mittelfristig in bestimmten Branchen die Arbeitspreise stark sinken. Wie bereits weiter oben angedeutet, werden die Vergütungen durch die Knappheit der entsprechenden Qualifikation bestimmt. Eröffnen sich nun bestimmten Branchen neue Arbeitsmärkte im Ausland, so treibt das Gewinnstreben Unternehmen dahin, wo die Differenz zwischen Verkaufspreis und Lohnkosten am größten ist. Arbeitsplätze werden dadurch aber nur vernichtet, wenn Arbeitnehmer in dieser Branche ihre bisherigen Vergütungen weiterhin beziehen wollen.

Die Arbeitspreisdifferenz ist in der Regel kurz nach der Marktöffnung am größten. Polen und China sind dafür entsprechende Beispiele. Sie aber zeigen auch auf, dass mittelfristig die Arbeitspreise anziehen. Schon jetzt beginnt das Klagen der Polen über Billigarbeit aus Bulgarien und in China steigen, wenn auch nur langsam, die Lohnkosten.

Wie kann man tatsächlich gegen Arbeitslosigkeit vorgehen?

Zu Punkt 3: Gibt es Einkommensalternativen zur Erwerbsarbeit, die attraktiver sind, werden diese auch genutzt. Wer will, dass keine Transfergelder gezahlt werden, muss diese abschaffen, um jeden in die Erwerbsarbeit, egal unter welchen Bedingungen, zu zwingen. Will man eine Mindestsicherung gewährleisten, bleibt die Frage offen, ob man das bestehende System weiterführt oder durch ein unbürokratischeres Bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt.

Das schon bestehende System gewährleistet mit Hilfe der „Aufstockung“, dass – zumindest in der Theorie – jeder, der arbeitet, mehr hat, als der, der es nicht tut. Soweit, wie ich das bis jetzt aber wahrnehme, scheitert es an den komplexen Rahmenbedingungen wann tatsächlich ein Mehr an Einkommen durch die Erwerbstätigkeit vorhanden ist und an der komplizierten Beantragung der „Aufstockungs“-Gelder.

Das Grundeinkommen erfüllt sowohl die grundsicherende Funktion aber auch die Bedingung, dass jeder, der einer Erwerbstätigkeit nach geht, mehr hat, als der, der es nicht tut. Es kann aber hier sein, dass jemand, der sich mit dem Grundeinkommen begnügt, nach wie vor keinen Anreiz hat, arbeiten zu gehen. Hier aber wird auch wieder die Frage aufgeworfen, ob man angesichts der sehr großen Zahl an Arbeitswilligen nicht die wenigen Begnügenden erträgt und den Arbeitswilligen mit dem stark gesenkten Bürokratieaufwand ihrem Wunsch, wieder einer Erwerbsarbeit nach zu gehen, entgegen kommt.

Zu Punkt 4: Es spricht meines Erachtens nichts dagegen, wenn sich Arbeitnehmer zu Kartellen, also den Gewerkschaften, zusammen schließen und einheitliche Arbeitsbedingungen und Entgelte mit den Unternehmen aushandeln. Sollten die Entgelte aber oberhalb des Gleichgewichtpreises liegen, droht unter den Arbeitnehmern eine „Reise nach Jerusalem“ um die verfügbaren Arbeitsplätze. In diesem Fall funktioniert aber der Spruch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht mehr, wenn man die Vertragsfreiheit bestehen lässt. Dann nämlich müssen all jene, die nicht mehr zu den gewerkschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen eingestellt werden können, ihre Arbeitskraft zu einem niedrigeren Preis, bsw. als freie Mitarbeiter oder über Leiharbeitsfirmen anbieten, um noch einen Platz zu bekommen oder sich gänzlich anderweitig qualifizieren.

Aktuell kann man ja die Debatte um die Leiharbeit verfolgen, wo versucht wird „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ um zu setzen. Dazu sei folgendes gesagt: Ein langfristig ausgehandelter Arbeitsvertrag über Lieferung und Preis ist mit einem Future oder einem Take-or-Pay-Vertrag vergleichbar. Freie Mitarbeit oder Leiharbeit hingegen bieten Spot-Markt-Qualitäten. Je nach wirtschaftlicher Situation kann es aber sein, dass Spot-Marktpreise die langfristig ausgehandelten Verträge über- oder unterbieten. In dem Fall eine Preisanpassung zu verlangen, würde dazu führen, dass Angebot und Nachfrage auseinander driften und Unterversorgung oder Arbeitslosigkeit provoziert wird.

Theoretisch müsste freie Mitarbeit oder Leiharbeit bedingt durch das höhere Risiko, entlassen zu werden, teurer sein, da diese Flexibilität zusätzlich mit einem Risikoaufschlag belastet sein müsste. Liegt sie aber preislich dauerhaft unter den gewerkschaftlich ausgehandelten Verträgen, so sind diese grundsätzlich über dem Gleichgewichtspreis angesiedelt.

Jeder Arbeitnehmer hat im Markt, genauso, wie jeder Unternehmer, im Rahmen der Gesetze die Möglichkeit, seinen Gewinn zu maximieren. Sollte aber eine zu große Lücke zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmereinkommen klaffen, obwohl man die Gleichgewichtspreis erreicht hat, wäre die Frage, ob sich nicht mehr Arbeitnehmer selbstständig machen und/oder sich als Genossenschaft organisieren…

Fazit: Es ist jedem geraten, sich nicht mehr von diesem verflixten Arbeitsplatzargument in die Irre führen zu lassen. Arbeitslosigkeit hat andere strukturelle Ursachen. Grundsätzlich sind Subventionen nicht gut, das ist aber ein weiteres, sehr großes Thema. Sie werden aber vielfach auch als Mittel angeführt, um s. g. Externalitäten in der Preisbildung zu berücksichtigen. Dazu gibt es in den meisten Fällen bessere Instrumente. Sollte tatsächlich mal eine klassische Subvention nötig sein, so wird sie dennoch keine positiven Effekte auf die Beschäftigung haben. So lange aber jemand auf das Arbeitsplatzargument herein fällt, wird damit weiter argumentiert. Deshalb hoffe ich, dass ich hiermit einen kleinen Beitrag zu Aufklärung leisten konnte.